Welchen Stundensatz muss ein Freiberufler verlangen?
Wer sich selbst als Freiberufler oder freiberuflicher Softwareentwickler selbständig machen möchte oder erwägt, einen Freiberufler zu beauftragen, steht zunächst vor dem großen Rätsel, was ein realistischer angemessener Stundensatz ist, den man am Markt ansetzen kann.
Viele Unerfahrene sowie Neulinge denken, wenn sie die branchenüblichen Stundensätze hören, dass man als Freiberufler irrsinnig viel Geld verdient. Leider werden dabei viele Punkte nicht berücksichtigt, die den freiberuflichen Stundensatz vom Gehalt eines Festangestellten massiv unterscheiden.
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass man als Freiberufler nur in der Zeit, in der man tatsächlich arbeitet, vergütet wird. Im Vergleich zum Festangestellten, der sein Gehalt auch während seines Urlaubs und im Krankheitsfall erhält, rechnet ein Freiberufler in etwa 205 Arbeitstage pro Jahr, wenn er vom Kalenderjahr 52 Samstage, 52 Sonntage sowie 9 bis 16 Feiertage abzieht. Als Angesteller erhält man jährlich 25 bis 30 Tage bezahlten Urlaub. Dieser muss als Freiberufler vergleichbar einkalkuliert werden, da der Freiberufler während seines Urlaubs keine Bezahlung erhält. Hinzukommen durchschnittlich 10 Krankheitstage - hierbei ist beim Freiberufler noch das Risiko zu beachten, auch eine längere Zeit am Stück ausfallen zu können, für die man keine Absicherung genießt. Parallel zum Krankheitsfall sollte möglichst kein finanzieller Engpass entstehen. Zudem muss sich der Freiberufler auf eigenen Aufwand und auf eigene Kosten fortbilden, um technologisch auf dem Laufenden zu bleiben und den Anschluss zu verlieren. Als Angestellter erhält man häufig Fortbildungen im Rahmen eines jährlichen Budgets vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Der erhaltene Stundensatz bleibt dem Freiberufler nicht komplett zum Leben zur freien Verfügung. Anstatt dessen muss der jährlich entstandende Gewinn über die Einkommenssteuer versteuert werden. Zudem muss Krankenkasse sowie Pflegeversicherung zu 100 % eigenständig bezahlt werden. Beim Angestellten übernimmt die Firma 50 % Firmenanteil, die anderen 50 % werden dem Festangestellten vom Gehalt abgezogen, der am Ende das Nettogehalt ausgezahlt bekommt. Hierbei wird beim Festangestellten auch Arbeitslosengeld einbehalten, während der Freiberufler keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld genießt. Im Falle einer wirtschaftlichen Rezession oder einer veränderten Auftragslage muss ein Freiberufler aber auch einen längeren Zeitrahmen ohne eine Absicherung überbrücken können.
Als Freiberufler kann man nie mit einer durchgehenden Auftragssituation rechnen. Auch wenn man hier und dort längerfristig an Projekte gebunden wird, es wird immer wieder Zeiten geben, in denen die Auftragslage schlechter ist. Sobald Firmen über eine schlechtere Auftragslage klagen, sind die Freiberufler die ersten, deren Beauftragungen gekappt werden. Grob sollte man mit einem Drittel nicht profitabler Zeit kalkulieren.
Darüber hinaus entstehen als Freiberufler noch weitere zusätzliche Kosten, die er eigenständig zu tragen hat. Dabei handelt es sich unter anderem um potenzielle Reisekosten einschließlich Hotelübernachtungen, Fahrtkosten (einschließlich Fahrzeugverschleiß!), Softwarelizenzen, Computerhardware, Bürokosten, Miete, Fortbildungen, Konferenz- und Messebesuche, Telefonkosten, Versicherungen sowie Werbeaufwände.
Pi-mal-Daumen Regel zum Stundensatz
Unter dem Strich zusammengerechnet, hat sich am Markt eine grobe Ermittlung des Freiberufler-Stundensatzes ergeben, die einem das tatsächlich bleibende Einkommen mit dem eines Festangestellten vergleichen lässt. Man sagt grob, dass der Tagessatz (8 Stunden am Tag) eines Freiberuflers mal 100 dem Jahresgehalt eines Festangestellten einer gleichen Position entsprechen muss, damit diesem am Ende zum Leben noch vergleichbar viel Geld übrig bleibt. Verdient beispielsweise ein festangestellter Mitarbeiter im Jahr 70.000 Euro Brutto, müsste dieser als Freiberufler einen Tagessatz von 700 Euro beziehungsweise einen Stundensatz von 87,50 Euro (= 700 Euro pro Tag / 8 Stunden) verlangen.
Weitere Informationen zur Kalkulation und zur Arbeit als freier Mitarbeiter
Wer noch weitere Detailinformationen zu entsprechenden Kalkulationen sucht beziehungsweise zum Leben eines Freiberuflers findet in der aufgelisteten Literatur* noch viel ausführliche Informationen.
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